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Bachelor Russisch (Lehramt)

Wenn Sie ein Lehramtsstudium im Fach Russisch beginnen möchten, haben Sie die Auswahl zwischen zwei Studiengängen:

  • Bachelor of Arts (B.A.) Russisch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)
  • Bachelor of Arts (B.A.) Russisch für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe)

Dabei ist zu bedenken, dass Russisch in Nordrhein-Westfalen bisher fast nur an Gymnasien und Gesamtschulen vorkommt (vgl. die Liste des Russischlehrerverbands). An Haupt- und Realschulen wird Russisch noch so gut wie gar nicht unterrichtet, und selbst an Gesamtschulen benötigt man den GyGe-Abschluss, um Russisch in der Oberstufe unterrichten zu dürfen. Das Land plant aber, Russischunterricht in Zukunft auch an Haupt- und Realschulen einzurichten (es gibt auch z. B. schon einen Lehrplan für Hauptschulen), und benötigt wohl außerdem Russisch-Kompetenz für den herkunftssprachlichen Unterricht. Für ein HRSGe-Studium könnte sprechen, dass die Berufsaussichten für angehende Haupt- und RealschullehrerInnen nach einer Arbeitsmarktprognose des NRW-Schulministeriums derzeit deutlich besser sind als für GymnasiallehrerInnen: Insbesondere bieten »die Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch sowie Kunst, Sozialwissenschaften, Physik, Musik, Hauswirtschaft, Französisch und Informatik hervorragende Beschäftigungsmöglichkeiten« (S. 10), und das natürlich auch bei einer Kombination eines dieser Fächer mit Russisch. Mit einem GyGe-Abschluss sind die Berufsaussichten (u. a. infolge der Verkürzung der Schulzeit am Gymnasium von 9 auf 8 Jahre) im Moment deutlich schlechter (wenn auch »für die Fächer Mathematik und Latein, aber auch für Kunst, Physik und Informatik sowie Chemie […] dauerhaft zumindest regional mit guten Einstellungschancen zu rechnen« ist, S. 14).

Der auf drei Jahre Regelstudiendauer ausgelegte Bachelor of Arts ist der erste Teil des gestuften Lehramtsstudiums. Ihm folgt der in der Regel zweijährige Master of Education, der seinerseits Voraussetzung für ein Referendariat und den Einstieg in den Schuldienst ist.

Die folgenden Dokumente regeln das Bachelorstudium:

Zuständig für die fakultätsübergreifende Organisation des Lehramtsstudiums ist das Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL). Mit Fragen des Studienablaufs im Fach Russisch wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Wichtiger Hinweis zum Studienbeginn im Sommersemester

Das Studium kann im Winter- oder im Sommersemester begonnen werden. Bei Studienbeginn im Sommersemester kann jedoch kein Anfängerkurs Russisch im ersten Semester angeboten werden, da die Russischkurse einen jährlichen Turnus haben. Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie mit dem wissenschaftlichen Teil Ihres Russischstudiums dennoch sofort beginnen (in diesem Fall also mit einer Einführung in die Sprachwissenschaft im 1. und einer Einführung in die Literaturwissenschaft im 2. Semester). Zum Ausgleich für den fehlenden Sprachkurs ist anzuraten, im ersten Semester zusätzliche Veranstaltungen im anderen Schulfach und in den Bildungswissenschaften zu belegen.

Alte Studienordnungen (PO 2011)

Wenn Sie noch nach der alten Studienordnung (Prüfungsordnung von 2011) eingeschrieben sind, gelten für Sie folgende Regelungen:

Hinweis zur Prüfungsform »Referat mit schriftlicher Ausarbeitung«

In den 2011 eingeführten Studienordnungen für den Lehramtsbachelor ist durchgängig von einem »Referat mit schriftlicher Ausarbeitung« die Rede, wo in den Studienordnungen für Slavistik und ROME »Referat und Hausarbeit« steht. Dieser terminologische Unterschied bedeutet jedoch keine inhaltliche Unterscheidung. Zum einen kann man das daran sehen, dass die Zahl der Leistungspunkte genau identisch ist (nämlich 4 LP im literaturwissenschaftlichen Proseminar II, 5 LP im Hauptseminar; vgl. die Aufstellung der wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen). Zum anderen ergibt sich die Synonymität der Wörter Hausarbeit und Ausarbeitung aus diversen Formulierungen in verschiedenen Modulhandbüchern, z. B. »Referat mit Thesenpapier im Hauptseminar sowie dessen nachfolgende schriftliche und benotete Ausarbeitung (ca. 15-seitige Hausarbeit)« im Modulhandbuch zum B.A. Slavistik (zu AM 1a/1b). Insofern sind die Prüfungsformen »Ausarbeitung« und »Hausarbeit« identisch.

Wechsel in die neuen Studienordnungen

Wenn Sie bereits nach der alten Studienordnung von 2011 studieren und in die neue Studienordnung wechseln möchten, können Sie sich hier informieren, was Ihnen dabei angerechnet werden kann:

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