Benutzungsordnung
1. Die Bibliothek des Slavischen Instituts ist als Institutsbibliothek der Universität zu Köln eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihmöglichkeit. 2. Die Bestände der Institutsbibliothek teilen sich auf in: a) allgemein zugängliche Freihandbestände im Arbeitsraum des Slavischen Instituts und in den Handapparaten 3. Studierende und Mitarbeiter der Universität zu Köln können die Bestände der Institutsbibliothek in den Arbeitsräumen des Slavischen Instituts (Katalograum, ggf. im Übungsraum 1. OG) während der Öffnungszeiten benutzen. 3.1 Alle Studierenden und MitarbeiterInnen der UzK können Titel aus den nicht allgemein zugänglichen Beständen gegen Vorlage eines gültigen USB-Ausweises entleihen. Die Leihfrist ist dem Kontoauszug zu entnehmen. 3.2 Nicht entliehen werden können: Diese können gegen Hinterlegung eines gültigen USB-Ausweises zum Kopieren kurzfristig entliehen werden. Ein Kopierer befindet sich im Untergeschoss des Slavischen Instituts. 4.1 Titel aus den nicht allgemein zugänglichen Beständen müssen sowohl zur Benutzung im Institut als auch zur Ausleihe vorbestellt werden. 4.2 Die Ausgabe bestellter Bücher erfolgt: a) bei Büchern, die im Instituts- und Bibliotheksgebäude untergebracht sind nach Möglichkeit sofort, b) bei Büchern, die in den ausgelagerten Magazinen untergebracht sind, innerhalb von drei Werktagen. Bestellte Bücher werden eine Woche im Bibliothekarszimmer zur Ausgabe bereitgehalten. 5.1 Im Institut benutzte oder kurzfristig entfernte Bücher sind unmittelbar nach Benutzung an ihren Standort zurückzustellen bzw. der Bibliothekarin zurückzugeben. 5.2 Entliehene Bücher sind spätestens mit Ablauf der Leihfrist während der Öffnungszeiten des Slavischen Instituts zurückzugeben. 5.3 Falls ausgeliehene Bücher nicht fristgerecht zurückgegeben werden, greift das Mahnsystem der USB. 6. Ausleih- und Rückgabezeiten 8.1 Die Weitergabe vom Standort entfernter und insbesondere entliehener Bücher ist nicht erlaubt. 8.2 Bücher und Zeitschriften sind sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte, beschmutzte und verlorengegangene Bücher kann vom Benutzer Schadenersatz verlangt werden. Als Beschädigungen gelten auch das Umbiegen von Ecken und Anstreichungen im Text. Beschädigungen, die nicht im Verschulden des Benutzers liegen, sind der Bibliothekarin anzuzeigen. 8.3 Bei wiederholter Nichtbeachtung der Benutzungsordnung, insbesondere der Leihfrist, kann der Benutzer zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. |