Staatsexamen Russisch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Das Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wird durch den Lehramts-Bachelor und den Master of Education ersetzt. Eine Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang ist daher seit 2011 nicht mehr möglich.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Auslaufordnung für die alten Lehramtsstudiengänge werden die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums noch bis zum Sommersemester 2017 angeboten. Bereits am 31. Oktober 2016 läuft allerdings die letzte Frist zur Anmeldung zum erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium aus.
Folgende Dokumente regeln den Ablauf des Studiums:
- Studienordnung (fachspezifische Bestimmungen für das Fach Russisch)
- Prüfungsordnung (LPO 2003)
- Formular zur Bescheinigung über das Fachpraktikum Russisch
- Modalitäten des Staatsexamens
Zuständig für alle formalen Prüfungsfragen ist das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Geschäftsstelle Köln).
Für Fragen des Studienablaufs im Fach Russisch wenden Sie sich hingegen an die Fachstudienberatung.