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Master Regional­studien Ost- und Mittel­europa (ROME)

Der Master Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa ist wie das gleichnamige Bachelor­studium ein fakultätsübergreifender, interdisziplinärer Studiengang, der sich aus zwei Teilbereichen zusammensetzt:

  • dem Pflichtfach Ost- und Mitteleuropastudien und
  • einem Wahlpflichtfach: Volkswirtschaftslehre oder Sozialwissenschaften oder Rechts­wissen­schaft (mit Ostrecht).

Das Pflichtfach Ost- und Mitteleuropastudien besteht aus Slavischer Literatur-/Kulturwissenschaft, Slavischer Sprachwissenschaft und Ost- und mitteleuropäischer Geschichte. Außerdem belegen Sie Kurse zu mindestens zweien der folgenden Sprachen: Bulgarisch, Polnisch, Russisch, Serbokroatisch (ab Wintersemester 2016/17), Slovakisch, Slovenisch, Ungarisch.

Im Wahlpflichtfach stellen Sie Ihr Pro­gramm aus einer Reihe von Modulen zu verschiedenen Teilbereichen des ge­wählten Fachs zusammen, wobei Sozialwissenschaften und Volkswirtschaftslehre über ein gemeinsames ›Grundstudium‹ verfügen.

Voraussetzungen: Für den Masterstudiengang Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa können Sie sich einschreiben, wenn Sie einen Bachelor-Abschluss haben und (je nach Wahlfach) wirtschafts-, sozial- oder rechtswissenschaftliche Leistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten (davon bei Wahl des Wahlpflichtfaches VWL mindestens 12 ECTS-Punkte in VWL) vorweisen können sowie über Kenntnisse in einer slavischen Sprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen verfügen.

Quereinstieg: Wenn Sie keine philologischen oder historischen Studienerfahrungen haben, müssen Sie in den ersten beiden Semestern ein Quereinstiegsmodul (EM 11) belegen, in dem Sie die Grundkenntnisse für die beiden Schwerpunktmodule erwerben. Wenn Sie weder philologische noch geschichtswissenschaftliche Studienerfahrungen haben, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie sich in SM 1 auf Literatur-/Kultur- oder auf Sprachwissenschaft konzentrieren wollen. Dementsprechend belegen Sie in EM 11 die Einführungsveranstaltungen zur Literatur-/Kultur- oder Sprachwissenschaft sowie die osteuropahistorischen Einführungsveranstaltungen. Zur Klärung der Details nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit den Fachberatern auf.

Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Einschreibung in den Masterstudiengang Studienleistungen erbringen können. Eine Anrechnung von während des Bachelorstudiums erbrachten Leistungen für den Master ist nicht möglich!

Über den Ablauf des Masterstudiums informieren folgende Dokumente:

Alte Studienordnung

Wenn Sie sich vor dem Wintersemester 2015/16 für den MA ROME eingeschrieben haben, gilt für Sie zunächst noch die alte Studienordnung:

Wenn Sie bereits nach der alten Studienordnung studieren und in die neue Studienordnung wechseln möchten, können Sie sich hier informieren, was Ihnen dabei angerechnet werden kann: